Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
(1) 1Alte Rechte und alte Befugnisse, die bis zum 28. Februar 2010 noch nicht im Wasserbuch eingetragen oder zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet worden sind, können bis zum 1. März 2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden. 2§ 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend. 3Alte Rechte und alte Befugnisse, die nicht nach den Sätzen 1 und 2 angemeldet worden sind, erlöschen am 1. März 2020, soweit das alte Recht oder die alte Befugnis nicht bereits zuvor aus anderen Gründen erloschen ist.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht für alte Rechte und alte Befugnisse, die nach einer öffentlichen Aufforderung nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung innerhalb der dort genannten Frist nicht zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet worden sind. 2Für diese alten Rechte und alten Befugnisse gilt § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung.
Rechtsprechung zu § 21 WHG
20 Entscheidungen zu § 21 WHG in unserer Datenbank:
- VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21 Corona
Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18
Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - 2 L 116/16
Bewilligung von Wasserrechten im Umfang alter DDR-Rechte
- VGH Bayern, 10.02.2021 - 8 ZB 19.2464
Erlöschen eines altrechtlichen Wasserrechts
- BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13
Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen
- VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
- VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849
Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen ...
- VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18
Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage
- VG Augsburg, 25.03.2019 - Au 9 K 18.846
Fortbestehen eines wasserrechtliches Altrechts
Querverweise
Auf § 21 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Hochwasserschutz
- § 69 (Wasserbuch (zu §§ 87 und 21 WHG))