Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 - 42) |
(1) 1Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). 2Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
(2) 1Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. 2Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach § 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. 3Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Unterhaltung ausgebauter Gewässer, soweit nicht in einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Plangenehmigung nach § 68 etwas anderes bestimmt ist.
Rechtsprechung zu § 39 WHG
167 Entscheidungen zu § 39 WHG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17
Unterhaltspflicht für eine Ufermauer
- BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18
Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2018 - 1 L 506/16
Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss â€" Gewässerunterhaltungslast
- VG Greifswald, 01.09.2016 - 3 A 1224/14
Wassererechtlicher Planfeststellungsbeschluss - Klagebefugnis eines ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2018 - 1 L 506/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15
Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse; ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 3 LB 345/18
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388
Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main, ...
- VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388
- VG Aachen, 11.12.2019 - 6 K 410/18
Keine Verpflichtung des Wasserverbands Eifel-Rur zu umfassender Pflege und ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2019 - 20 A 2095/17
Feststellend; Verwaltungsakt; Ermächtigung; Anlage; Gewässer; Unterhaltung; ...
§ 39 WHG in Nachschlagewerken
- § 39 WHG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gewässerunterhaltung
Querverweise
Auf § 39 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 30 (Gewässerunterhaltung (zu § 39 WHG))