Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 5) |
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
| 1. | eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden, | |
| 2. | eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen, | |
| 3. | die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und | |
| 4. | eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. |
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Rechtsprechung zu § 5 WHG
47 Entscheidungen zu § 5 WHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
Wasserrechtliche Plangenehmigung
- VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678
Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.07.2010 - 7 B 48.10
Benachteiligung am Fischereirecht durch die Anordnung einer Fischaufstiegshilfe
- BVerwG, 21.07.2010 - 7 B 48.10
- VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses
- VGH Bayern, 28.06.2005 - 22 B 95.2188
Stau- und Triebwerksanlage; Eingriff in ein anerkanntes Altrecht; ...
- VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651
Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht
- VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612
Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine ...
- VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 B 03.3228
Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage, ...
- VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05
Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach ...
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