Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
Abschnitt 5 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten (§§ 67 - 71a) |
(1) Gewässer sind so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden.
(2) 1Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. 2Ein Gewässerausbau liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und der Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. 3Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich.
Rechtsprechung zu § 67 WHG
217 Entscheidungen zu § 67 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
B. e.V. gegen Stadt Freiburg wegen Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15
Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse; ...
- OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19
Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog. ...
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
- VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552
Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau
- VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21
Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von ...
- VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13
Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16
Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des ...
- VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16
- VG Köln, 08.04.2014 - 14 K 79/12
Definition des Gewässerausbaus in § 67 Abs. 2 WHG; Aufhebung des natürlichen ...
Querverweise
Auf § 67 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 9 (Benutzungen)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- § 68 (Planfeststellung, Plangenehmigung)
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Kreuzungen und Umleitungen
- § 32 (Kreuzungen mit Gewässern)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 12a (Kreuzungen mit Gewässern)