Sie sehen hier das WHG in der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab.

Wasserhaushaltsgesetz

   Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95)   
   Abschnitt 6 - Hochwasserschutz (§§ 72 - 81)   

§ 72
Hochwasser

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser.

Rechtsprechung zu § 72 WHG

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