Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
(1) Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
(2) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. Die zuständige Behörde ist unverzüglich über die Benutzung zu unterrichten.
(3) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen ferner bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
| 1. | das vorübergehende Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer, | |
| 2. | das Wiedereinleiten des Wassers in ein Gewässer mittels beweglicher Anlagen und | |
| 3. | das vorübergehende Einbringen von Stoffen in ein Gewässer, |
wenn durch diese Benutzungen andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist. Die Gewässerbenutzung ist der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Beginn der Übung oder der Erprobung anzuzeigen.
(4) Ist bei der Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung nichts anderes bestimmt worden, geht die Erlaubnis oder die Bewilligung mit der Wasserbenutzungsanlage oder, wenn sie für ein Grundstück erteilt worden ist, mit diesem auf den Rechtsnachfolger über.
Rechtsprechung zu § 8 WHG
143 Entscheidungen zu § 8 WHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74
Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser
- BGH, 23.06.1983 - III ZR 79/82
Entziehung von Grundwasser
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in ...
- VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, Drittschutz des von ...
- OLG Naumburg, 18.04.2002 - 4 U 12/02
Auch privatrechtlicher Schutz desjenigen, der durch Veränderung des ...
- BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
Planfeststellung für Baggersee
- BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 ...
- BVerwG, 10.07.1997 - 11 B 12.97
Wasserrecht - Voraussetzungen für Einwendungen wegen befürchteter ...
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
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Querverweise
- WHG
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung des Grundwassers
- § 49 (Erdaufschlüsse)
- Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- § 103 (Bußgeldvorschriften)
- Umweltschadensgesetz (USchadG)
- § 14 (Übergangsvorschrift zu Anlage 1)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 13 (Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen)
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