Bundesrepublik Deutschland
Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2008 (BGBl. I S. 1672), in Kraft getreten am 19.08.2008
Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
(Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen)
Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2008 (BGBl. I S. 1672), in Kraft getreten am 19.08.2008
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften (§§ 1-7)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Unternehmensgegenstand
§ 5 Sitz
§ 6 Mindestkapital
§ 7 Geschäftsleiter
Abschnitt 2
Abschnitt 3Aufsicht und Anerkennung (§§ 12-18)
§ 12 Aufsicht
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
§ 14 Anerkennung
§ 15 Rechnungslegung
§ 16 Anzeigepflichten
§ 17 Aufhebung und Abberufung
§ 18 Erneuter Antrag auf Anerkennung
Abschnitt 4Steuerliche Regelungen (§§ 19-20)
§ 19 Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
§ 20 Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Zielgesellschaften
Abschnitt 5Übergangsvorschriften (§§ 21)
§ 21 Übergangsvorschriften
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