Wirtschaftsprüferordnung

   Zweiter Teil - Voraussetzung für die Berufsausübung (§§ 5 - 42)   
   Erster Abschnitt - Zulassung zur Prüfung (§§ 5 - 11a)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 10a

(weggefallen)

Literatur im Internet zu § 10a WPO

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