Wirtschaftsprüferordnung
| Zweiter Teil - Voraussetzung für die Berufsausübung (§§ 5 - 42) |
| Erster Abschnitt - Zulassung zur Prüfung (§§ 5 - 11a) |
Rechtsprechung zu § 11 WPO
Entscheidung zu § 11 WPO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 9 S 849/93
Nichtzulassung zur Übergangsprüfung zum vereidigten Buchprüfer wegen Verletzung ...
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Querverweise
Auf § 11 WPO verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Prüfung und Prüfungsverbände
- § 63h (Sonderuntersuchungen)
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