Wirtschaftsprüferordnung
| Sechster Teil - Berufsgerichtsbarkeit (§§ 67 - 127) |
| Vierter Abschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung (§§ 122 - 126a) |
(1) Dem Wirtschaftsprüfer, der in dem berufsgerichtlichen Verfahren verurteilt wird, sind zugleich die in dem Verfahren entstandenen Kosten ganz oder teilweise aufzuerlegen. Dasselbe gilt, wenn das berufsgerichtliche Verfahren wegen Erlöschens, Rücknahme oder Widerrufs der Bestellung eingestellt wird und nach dem Ergebnis des bisherigen Verfahrens die Verhängung einer berufsgerichtlichen Maßnahme gerechtfertigt gewesen wäre; zu den Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens gehören in diesem Fall auch diejenigen, die in einem anschließenden Verfahren zum Zwecke der Beweissicherung (§§ 109, 110) entstehen. Wird das Verfahren nach § 103 Abs. 3 Nr. 2 eingestellt, kann das Gericht dem Wirtschaftsprüfer die in dem Verfahren entstandenen Kosten ganz oder teilweise auferlegen, wenn es dies für angemessen erachtet.
(2) Dem Wirtschaftsprüfer, der in dem berufsgerichtlichen Verfahren ein Rechtsmittel zurückgenommen oder ohne Erfolg eingelegt hat, sind zugleich die durch dieses Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen. Hatte das Rechtsmittel teilweise Erfolg, so kann dem Wirtschaftsprüfer ein angemessener Teil dieser Kosten auferlegt werden.
(3) Für die Kosten, die durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens verursacht worden sind, ist Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 124 WPO
8 Entscheidungen zu § 124 WPO in unserer Datenbank:
- BGH, 27.02.2003 - WpSt (B) 1/02
Kostenbeschwerde gegen OLG-Entscheidung im Verfahren nach der ...
- LG Berlin, 13.07.2007 - WiL 2/07
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes ...
- LG Berlin, 13.07.2007 - WiL 1/07
Berufspflichtverletzung eines Wirtschaftsprüfers: Verhängung einer Geldbuße wegen ...
- LG Berlin, 16.03.2007 - WiL 7/06
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften ...
- KG, 08.06.2006 - 1 WiO 1/05
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Berufspflichtwidrigkeit der Berufsbezeichnung ...
- KG, 01.09.2004 - 1 WiO 2/04
Berufspflichtverletzung eines Wirtschaftsprüfers: Verstoß gegen Regelungen für ...
- KG, 01.12.2004 - 1 WiO 3/04
Zeitlich beschränktes Berufsverbot für einen Wirtschaftsprüfer wegen Betruges im ...
- KG, 28.11.2003 - 1 WiO 7/03
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Querverweise
- WPO
- Berufsgerichtsbarkeit
- Die Kosten in dem berufsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung
- § 124a (Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 134 (Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten)
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