Wirtschaftsprüferordnung

   Neunter Teil - Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer (§§ 131g - 131n)   

§ 131j

(weggefallen)

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22.09.2012

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Literatur im Internet zu § 131j WPO

Querverweise

Auf § 131j WPO verweisen folgende Vorschriften:
    WPO
      Übergangs- und Schlußvorschriften
        § 139a (Übergangsregelung zur Behandlung schwebender Anträge und Verfahren im Rahmen des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens nach den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden §§ 131 bis 131d, 131i und 131j)
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