Wirtschaftsprüferordnung
Zweiter Teil - Voraussetzung für die Berufsausübung (§§ 5 - 42) |
Fünfter Abschnitt - Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§§ 27 - 36) |
(1) Zuständig für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Wirtschaftsprüferkammer.
(2) Die Wirtschaftsprüferkammer kann als Nachweis der Anerkennungsvoraussetzungen geeignete Belege, Ausfertigungen oder öffentlich beglaubigte Abschriften anfordern.
(3) Über die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird eine Urkunde ausgestellt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) vom 31.03.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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17.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) | 31.03.2016 | |
01.02.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften | 21.08.2002 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG) | 19.12.2000 | |
01.01.2001 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG) | 19.12.2000 |
gesellschaft" § 32Bestätigungsvermerke § 33Erlöschen der Anerkennung § 34Rücknahme und Widerruf der Anerkennung § 35(weggefallen) § 36(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 29 WPO
3 Entscheidungen zu § 29 WPO in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09
Verschmelzung von Wirtschaftprüfungsgesellschaften; kein Übergang der von der ...
- LG Wiesbaden, 28.05.2015 - 9 O 300/14
Anspruch gegen Haftpflichtversicherung auf Zusage von Deckungsschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2011 - 12 N 15.10
Wirtschaftsprüfer; griechischer Staatsangehöriger; Tätigkeit als gesetzlicher ...