Wirtschaftsprüferordnung

   Zweiter Teil - Voraussetzung für die Berufsausübung (§§ 5 - 42)   
   Fünfter Abschnitt - Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§§ 27 - 36)   
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(weggefallen)

Literatur im Internet zu § 35 WPO

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