Waffengesetz
Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42a) |
Unterabschnitt 7 - Verbote (§§ 40 - 42a) |
(1) 1Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,
2Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist die betroffene Person darauf hinzuweisen, dass sie die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist.
(3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) vom 20.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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26.11.2019 | Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) | 20.11.2019 |
Rechtsprechung zu § 41 WaffG
284 Entscheidungen zu § 41 WaffG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872
Vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab bei Waffenverbot für den Einzelfall
Zum selben Verfahren:
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen ...
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
- OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23
Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe; ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
- VGH Bayern, 08.05.2023 - 24 CS 23.785
Keine vollumfängliche waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Einordnung als ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei ...
- VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
- VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24
Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit; ...
- BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.09.2011 - 6 B 17.11
Revisionszulassung; zukünftiges Waffen- und Munitionsverbot
- OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09
Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft
- BVerwG, 07.09.2011 - 6 B 17.11
Querverweise
Auf § 41 WaffG verweisen folgende Vorschriften:
- Waffengesetz (WaffG)
- Umgang mit Waffen oder Munition
- Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
- § 39 (Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau)
- Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
- § 46 (Weitere Maßnahmen)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 52 (Strafvorschriften)
- Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
- § 58 (Altbesitz; Übergangsvorschriften)
- Anlagen
- Anlage 2 ((zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste)