Waffengesetz

   Abschnitt 3 - Sonstige waffenrechtliche Vorschriften (§§ 43 - 50)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/WaffG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ WaffG (https://dejure.org/gesetze/WaffG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ WaffG
__paste_bez____paste_norm__ Waffengesetz (https://dejure.org/gesetze/WaffG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Waffengesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 44
Übermittlung an und von Meldebehörden

(1) Die zuständige Behörde teilt der Meldebehörde mit:

1. die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis,
2. den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse einer Person,
3. den Erlass und den Wegfall eines Waffenbesitzverbotes.

(2) Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Änderungen der derzeitigen Anschrift im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, Wegzug und Tod des Einwohners mit, für den das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder eines Waffenbesitzverbotes gespeichert ist.

Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) vom 17.02.2020 (BGBl. I S. 166), in Kraft getreten am 01.09.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.09.2020
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz)17.02.2020BGBl. I S. 166
06.07.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften30.06.2017BGBl. I S. 2133
25.07.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes17.07.2009BGBl. I S. 2062

Rechtsprechung zu § 44 WaffG

11 Entscheidungen zu § 44 WaffG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 11 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht