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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 11 im Titel WaffKostV

Ein Paragraph bzw. Artikel '11' wurde in diesem Titel 'WaffKostV' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Anlage Gebührenverzeichnis (4 Treffer)
... nach § 25 Abs. 3 der 1. WaffV 100,- 250,- 11. Abnahme der Prüfung nach § 9 WaffG 200,- 500,- 12. Abnahme der ...

Titeltreffer:

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) (Fassung gültig bis inkl. 30.09.2019)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

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