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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 13 im Titel WaffKostV

Ein Paragraph bzw. Artikel '13' wurde in diesem Titel 'WaffKostV' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Anlage Gebührenverzeichnis (2 Treffer)
... der Prüfung nach § 31 WaffG 100,- 400,- 13. Regel- und Sonderprüfungen nach § 37 Abs. 1 der 1. WaffV ...

Titeltreffer:

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) (Fassung gültig bis inkl. 30.09.2019)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

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