Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 9 im Titel WaffKostV

Ein Paragraph bzw. Artikel '9' wurde in diesem Titel 'WaffKostV' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Anlage Gebührenverzeichnis (22 Treffer)
... außerhalb von Schießstätten (§ 45 Abs. 1 WaffG) 50,- 300,- 8. Zulassung von Ausnahmen a) von dem Erfordernis der Bauartzulassung ...

§ 4 (1 Treffer)
... Gebühr für die Abnahme der Prüfung nach § 9, § 31 oder § 44 Abs. 1 des Gesetzes wird auch erhoben, wenn die Prüfung ohne Verschulden der Prüfbehörde und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers ...

Titeltreffer:

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) (Fassung gültig bis inkl. 30.09.2019)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

- lesen Sie die Beschreibung der Suchfunktionen
- prüfen Sie auf Tippfehler
- teilen Sie lange Begriffe in seine Bestandteile, z.B. 'Einkommen Steuer' statt 'Einkommenssteuer'
- suchen Sie mit weniger Suchbegriffen und schränken Sie dann ggf. die Suche weiter ein
- suchen Sie allgemeiner / suchen sie nach dem Wortstamm