Wassergesetz für Baden-Württemberg

   Zwölfter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 122 - 132)   
§ 132
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1960 in Kraft, mit Ausnahme des § 123, der am 1. Februar 1960 in Kraft tritt.

Literatur im Internet zu § 132 WasserG

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