Wassergesetz für Baden-Württemberg

   Dritter Teil - Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung (§§ 13 - 45k)   
   5. Abschnitt - Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und andere Absperrbauwerke von Wasserbecken (§§ 43 - 45)   
§ 45

(aufgehoben)

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