Wechselgesetz
| 1. Teil - Gezogener Wechsel (Art. 1 - 74) |
| 7. Abschnitt - Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung (Art. 43 - 54) |
(1) Der Inhaber kann im Wege des Rückgriffs verlangen:
| 1. | die Wechselsumme, soweit der Wechsel nicht angenommen oder nicht eingelöst worden ist, mit den etwa bedungenen Zinsen; | |
| 2. | Zinsen zu sechs vom Hundert seit dem Verfalltag. Bei einem Wechsel, der im Inland sowohl ausgestellt als auch zahlbar ist, beträgt der Zinssatz zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber sechs vom Hundert; | |
| 3. | die Kosten des Protests und der Nachrichten sowie die anderen Auslagen; | |
| 4. | eine Vergütung, die mangels besonderer Vereinbarung ein Drittel vom Hundert der Hauptsumme des Wechsels beträgt und diesen Satz keinesfalls überschreiten darf. |
(2) Wird der Rückgriff vor Verfall genommen, so werden von der Wechselsumme Zinsen abgezogen. Diese Zinsen werden auf Grund des öffentlich bekanntgemachten Diskontsatzes (Satz der Zentralnotenbank) berechnet, der am Tag des Rückgriffs am Wohnort des Inhabers gilt.
Rechtsprechung zu Art. 48 WechselG
25 Entscheidungen zu Art. 48 WechselG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1988 - 5 S 41/87
Unterhaltslast bei einer aufgegebenen Gewässerbenutzungsanlage, deren Fortbestand ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09
Örtliche Zuständigkeit der Wasserbehörden bei gebietsübergreifender Anpassung ...
- BGH, 04.06.1991 - XI ZR 252/90
Anforderungen an die förmliche Legitimation des Wechselinhabers
- OLG Hamm, 18.04.1989 - 7 U 159/88
- BGH, 07.03.1991 - I ZR 157/89
Fälligkeitsregelung in den ADSp und AGB-Gesetz
- KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Rechtsfolgen der Falschbezeichnung des Berufungsgerichts bei rechtzeitigem 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB">...
- KG, 06.03.2003 - 2 U 198/01
Erlöschen einer Wechselforderung durch Aufrechnung: Beurteilung nach dem Recht ...
- OLG München, 09.09.2003 - 23 U 1945/03
- OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
Wohnungseigentum
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 304/98
Abgrenzung der für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel geltenden Rechtsordnung
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 1108/95
Gewässerunterhaltung: "bestehende Verpflichtung" iSd WHG § 29 Abs 1 S 3)
- OLG Köln, 18.08.1994 - 1 U 14/94
Haftung des zeichnenden Geschäftsführers bei ungenauer Bezeichnung des ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.2006 - 2 U 1/05
Unsubstantiierte Behauptung der Unechtheit der Unterschrift unter der ...
- BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02
Gesellschaftsrecht - Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung und Veräußerung
- OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen ...
- AG München, 31.03.1999 - 263 C 335/99
- OLG Hamm, 03.02.1998 - 7 U 99/97
- OLG München, 09.10.1996 - 7 U 3625/96
Anscheinsvollmacht im Wechselrecht
- LG Detmold, 29.09.1994 - 9 O 57/94
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.1992 - 8 S 209/92
Abhängigkeit einer wasserrechtlichen Benutzungsbewilligung von der Zustimmung des ...
Literatur im Internet zu Art. 48 WechselG
Querverweise
- WechselG
- Eigener Wechsel
- Art. 77
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 288 I 1 (Verzugszinsen) (zu Art. 48 I Nr. 2)
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