Wechselgesetz

   1. Teil - Gezogener Wechsel (Art. 1 - 74)   
   12. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (Art. 72 - 74)   
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Weder gesetzliche noch richterliche Respekttage werden anerkannt.

Literatur im Internet zu Art. 74 WechselG

Querverweise

Auf Art. 74 WechselG verweisen folgende Vorschriften:

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