Sie sehen hier das Wohngeldgesetz in der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab. Übergangsregelungen: §§ 42, 43.
Bundesrepublik Deutschland

Wohngeldgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 24.09.2008 (BGBl. I S. 1856), in Kraft getreten am 01.10.2008 bzw. 01.01.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2011 (BGBl. I S. 2298) m.W.v. 03.12.2011

Stand: 01.01.2012 aufgrund Gesetzes vom 07.07.2009 (BGBl. I S. 1707)

Teil 1

§ 1 Zweck des Wohngeldes

§ 2 Wohnraum

§ 3 Wohngeldberechtigung

Teil 2
Kapitel 1

§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2

§ 5 Haushaltsmitglieder

§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

§ 7 Ausschluss vom Wohngeld

§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3

§ 9 Miete

§ 10 Belastung

§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung

§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4
Einkommen (§§ 13 - 18)

§ 13 Gesamteinkommen

§ 14 Jahreseinkommen

§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens

§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

§ 17 Freibeträge

§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5

§ 19 Höhe des Wohngeldes

Teil 3

§ 20 Gesetzeskonkurrenz

§ 21 Sonstige Gründe

Teil 4

§ 22 Wohngeldantrag

§ 23 Auskunftspflicht

§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung

§ 25 Bewilligungszeitraum

§ 26 Zahlung des Wohngeldes

§ 27 Änderung des Wohngeldes

§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5

§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

§ 33 Datenabgleich

Teil 6

§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

§ 35 Erhebungsmerkmale

Teil 7

§ 36 Erhebungszeitraum, Zusatz- und Sonderaufbereitungen

§ 37 Bußgeld

§ 38 Verordnungsermächtigung

§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht

§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8

§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches

§ 43 Weitergeltung bisherigen Rechts

§ 44 Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag

Anlage

Anlage 1 (zu § 19 Abs. 1)

Anlage 2 (zu § 19 Abs. 2)

Literatur im Internet zum WoGG

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