Bundesrepublik Deutschland

Wertpapierhandelsgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2708)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2481) m.W.v. 13.12.2011 bzw. 01.06.2012

Stand: 01.02.2012 aufgrund Gesetzes vom 05.04.2011 (BGBl. I S. 538)

Abschnitt 1

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2a Ausnahmen

§ 2b Wahl des Herkunftsstaates

Abschnitt 2

§ 3 (weggefallen)

§ 4 Aufgaben und Befugnisse

§ 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems

§ 5 Wertpapierrat

§ 6 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland

§ 7 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland

§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

§ 9 Meldepflichten

§ 10 Anzeige von Verdachtsfällen

§ 11 Verpflichtung des Insolvenzverwalters

Abschnitt 3

§ 12 Insiderpapiere

§ 13 Insiderinformation

§ 14 Verbot von Insidergeschäften

§ 15 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister

§ 15a Mitteilung von Geschäften, Veröffentlichung und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 15b Führung von Insiderverzeichnissen

§ 16 Aufzeichnungspflichten

§ 16a Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten

§ 16b Aufbewahrung von Verbindungsdaten

Abschnitt 3a

§ 17 Überwachung von Ratingagenturen

§ 18-20 (weggefallen)

Abschnitt 4

§ 20a Verbot der Marktmanipulation

§ 20b (weggefallen)

Abschnitt 5

§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen

§ 22 Zurechnung von Stimmrechten

§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten

§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen

§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten

§ 25a Mitteilungspflichten beim Halten von weiteren Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten

§ 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen

§ 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

§ 28 Rechtsverlust

§ 29 Richtlinien der Bundesanstalt

§ 29a Befreiungen

§ 30 Handelstage

Abschnitt 5a

§ 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern

§ 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung

§ 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten

§ 30d Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum

§ 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 30f Befreiung

§ 30g Ausschluss der Anfechtung

Abschnitt 5b

§ 30h Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln

§ 30i Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen

§ 30j Verbot von bestimmten Kreditderivaten

Abschnitt 6

§ 31 Allgemeine Verhaltensregeln

§ 31a Kunden

§ 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

§ 31c Bearbeitung von Kundenaufträgen

§ 31d Zuwendungen

§ 31e Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 31f Betrieb eines multilateralen Handelssystems

§ 31g Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme

§ 31h Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel

§ 32 Systematische Internalisierung

§ 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer

§ 32b Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt

§ 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer

§ 32d Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung

§ 33 Organisationspflichten

§ 33a Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen

§ 33b Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte

§ 34 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 34a Getrennte Vermögensverwahrung

§ 34b Analyse von Finanzinstrumenten

§ 34c Anzeigepflicht

§ 34d Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte

§ 35 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln

§ 36 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln

§ 36a Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 36b Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen

§ 36c (weggefallen)

§ 37 Ausnahmen

§ 37a (weggefallen)

Abschnitt 7

§ 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen

§ 37c Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen

Abschnitt 8

§ 37d (weggefallen)

§ 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 37f (weggefallen)

§ 37g Verbotene Finanztermingeschäfte

Abschnitt 9

§ 37h Schiedsvereinbarungen

Abschnitt 10

§ 37i Erlaubnis

§ 37j Versagung der Erlaubnis

§ 37k Aufhebung der Erlaubnis

§ 37l Untersagung

§ 37m (weggefallen)

Abschnitt 11
Unterabschnitt 1

§ 37n Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten

§ 37o Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt

§ 37p Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle

§ 37q Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle

§ 37r Mitteilungen an andere Stellen

§ 37s Internationale Zusammenarbeit

§ 37t Widerspruchsverfahren

§ 37u Beschwerde

Unterabschnitt 2

§ 37v Jahresfinanzbericht

§ 37w Halbjahresfinanzbericht

§ 37x Zwischenmitteilung der Geschäftsführung

§ 37y Konzernabschluss

§ 37z Ausnahmen

Abschnitt 12

§ 38 Strafvorschriften

§ 39 Bußgeldvorschriften

§ 40 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 40a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

§ 40b Bekanntmachung von Maßnahmen

Abschnitt 13

§ 41 Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 42 Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 11

§ 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h

§ 42b Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i

§ 42c Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j

§ 42d Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d

§ 42e Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen

§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

§ 44 Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte

§ 45 Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 11

§ 46 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 47 Anwendungsbestimmung für § 34

Literatur im Internet zum WpHG

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