Wertpapierhandelsgesetz
| Abschnitt 7 - Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen (§§ 37b - 37c) |
(1) Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Dritte
| 1. | die Finanzinstrumente nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder | |
| 2. | die Finanzinstrumente vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert. |
(2) Nach Absatz 1 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass die Unterlassung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der Dritte die Insiderinformation im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 bei dem Erwerb oder im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 bei der Veräußerung kannte.
(4) Der Anspruch nach Absatz 1 verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Dritte von der Unterlassung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Unterlassung.
(5) Weitergehende Ansprüche, die nach Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder vorsätzlichen unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.
(6) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche des Emittenten gegen Vorstandsmitglieder wegen der Inanspruchnahme des Emittenten nach Absatz 1 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.
Rechtsprechung zu § 37b WpHG
58 Entscheidungen zu § 37b WpHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10
Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG
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Aktienrecht - EuGH-Vorlage: Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen
- LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05
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- OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08
Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über einen ...
- BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07
- OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 50/04
Haftung der AG wegen fehlerhaft unterlassender Ad-hoc-Mitteilung
- OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von ...
- BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02
Gesellschaftsrecht - Persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02
Gesellschaftsrecht - Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von ...
- VG Frankfurt/Main, 30.08.2010 - 7 L 1957/10
Anspruch auf Akteneinsicht nicht glaubhaft gemacht.
- OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10
Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer ...
- LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 273/08
IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 20 U 24/04
Kapitalanlage: Schadensersatzansprüche eines Altanlegers wegen unrichtiger ...
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2008 - 21 OH 9/08
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- LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 277/09
- LG Düsseldorf, 04.08.2009 - 7 O 274/09
Literatur im Internet zu § 37b WpHG
Querverweise
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