Wertpapierhandelsgesetz
| Abschnitt 11 - Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten (§§ 37n - 37z) |
| Unterabschnitt 1 - Überwachung von Unternehmensabschlüssen (§§ 37n - 37u) |
(1) Ergibt die Prüfung durch die Bundesanstalt, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist, so stellt die Bundesanstalt den Fehler fest.
(2) Die Bundesanstalt ordnet an, dass das Unternehmen den von der Bundesanstalt oder den von der Prüfstelle im Einvernehmen mit dem Unternehmen festgestellten Fehler samt den wesentlichen Teilen der Begründung der Feststellung bekannt zu machen hat. Die Bundesanstalt sieht von einer Anordnung nach Satz 1 ab, wenn kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht. Auf Antrag des Unternehmens kann die Bundesanstalt von einer Anordnung nach Satz 1 absehen, wenn die Veröffentlichung geeignet ist, den berechtigten Interessen des Unternehmens zu schaden. Die Bekanntmachung hat unverzüglich im Bundesanzeiger sowie entweder in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das bei Kreditinstituten, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen, anderen Unternehmen, die ihren Sitz im Inland haben und die an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, und Versicherungsunternehmen weit verbreitet ist, zu erfolgen.
(3) Ergibt die Prüfung durch die Bundesanstalt keine Beanstandungen, so teilt die Bundesanstalt dies dem Unternehmen mit.
Rechtsprechung zu § 37q WpHG
14 Entscheidungen zu § 37q WpHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 31.08.2010 - WpÜG 3/10
Fehlerbekanntmachungsanordnung im Enforcement-Verfahren: Anforderungen an die ...
- OLG Frankfurt, 14.06.2007 - WpÜG 1/07
Enforcementverfahren des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht: ...
- OLG Frankfurt, 31.05.2012 - WpÜG 2/12
Enforcementverfahren: Rechnungslegungsfehler bei unterbliebener Angabe von ...
- OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08
Enforcement-Verfahren: Fehlerfeststellung nur bei wesentlichen ...
- OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 3/08
Enforcement-Verfahren; Fehlerfeststellung; Feststellung; Fehlerveröffentlichung; ...
- OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 12/09
Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und ...
- OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09
Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und ...
- VG Frankfurt/Main, 04.02.2010 - 1 L 70/10
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Überprüfung von Verwaltungsakten ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 B 395/10
Rechtswegbestimmung im Bilanzkontrollverfahren
- VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 B 395/10
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