Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 2 - Schiedsvereinbarung (§§ 1029 - 1033) |
(1) Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, sofern der Beklagte dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache rügt, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass die Schiedsvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist.
(2) Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.
(3) Ist ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 oder 2 anhängig, kann ein schiedsrichterliches Verfahren gleichwohl eingeleitet oder fortgesetzt werden und ein Schiedsspruch ergehen.
Rechtsprechung zu § 1032 ZPO
198 Entscheidungen zu § 1032 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG München, 22.06.2011 - 34 SchH 3/11
Schiedswesen - Rechtsstreit bereits rechtshängig: Schiedseinrede möglich?
- OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 14/06
Verfahrensrecht - Feststellungsantrag trotz Schiedseinrede?
- OLG Hamm, 24.11.2011 - 28 U 196/10
Verfahrensrecht - Einmann-GbR: Einpersonengesellschafter ist richtige Partei!
- OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
Schiedswesen - Unzulässiges Schiedsverfahren
- BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
Selbständiges Beweisverfahren - Zulässigkeit bei Rechtshängigkeit der Hauptsache
- BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des ...
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 KR 6157/06
Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - kein Anspruch ...
- BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
Im gerichtlichen Verfahren gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO hat bezüglich der ...
- OLG Bremen, 22.06.2009 - 2 Sch 1/09
Schiedswesen - Beschlussmängelstreitigkeit = schiedsfähig??
- OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04
Schiedsverfahren - Klage vor staatlichen Gerichten trotz Schiedsvereinbarung?
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- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
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