Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 9 - Gerichtliches Verfahren (§§ 1062 - 1065) |
(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend
| 1. | die Bestellung eines Schiedsrichters (§§ 1034, 1035), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037) oder die Beendigung des Schiedsrichteramtes (§ 1038); | |
| 2. | die Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens (§ 1032) oder die Entscheidung eines Schiedsgerichts, in der dieses seine Zuständigkeit in einem Zwischenentscheid bejaht hat (§ 1040); | |
| 3. | die Vollziehung, Aufhebung oder Änderung der Anordnung vorläufiger oder sichernder Maßnahmen des Schiedsgerichts (§ 1041); | |
| 4. | die Aufhebung (§ 1059) oder die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs (§§ 1060 ff.) oder die Aufhebung der Vollstreckbarerklärung (§ 1061). |
(2) Besteht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 erste Alternative, Nr. 3 oder Nr. 4 kein deutscher Schiedsort, so ist für die Entscheidungen das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder sich Vermögen des Antragsgegners oder der mit der Schiedsklage in Anspruch genommene oder von der Maßnahme betroffene Gegenstand befindet, hilfsweise das Kammergericht.
(3) In den Fällen des § 1025 Abs. 3 ist für die Entscheidung das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger oder der Beklagte seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(4) Für die Unterstützung bei der Beweisaufnahme und sonstige richterliche Handlungen (§ 1050) ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist.
(5) Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Zuständigkeit von der Landesregierung durch Rechtsverordnung einem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht übertragen werden; die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen. Mehrere Länder können die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts über die Ländergrenzen hinaus vereinbaren.
Rechtsprechung zu § 1062 ZPO
286 Entscheidungen zu § 1062 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Naumburg, 26.03.2002 - 10 Sch 4/01
Schiedsverfahren - Nachprüfbarkeit durch die ordentlichen Gerichte
- BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98
Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im ...
- KG, 10.08.2006 - 20 Sch 7/04
Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Widersprüchliches Verhalten ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06
Schiedswesen - Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
- BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - ...
- BayObLG, 24.02.1999 - 4Z SchH 14/98
Kommen bei einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach ...
- OLG Hamm, 10.02.1999 - 8 SchH 1/98
Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrags nach § 1062 Abs. 2 ZPO nach ...
- BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
Schiedswesen - Zurückweisung des Antrags auf Schiedsrichterbestellung
- OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
Schiedswesen - Nebenverfahren in schiedsrichterl. Angelegenheiten: Streitwert?
- OLG München, 07.08.2006 - 34 SchH 9/05
Schiedswesen - Ablehnung eines Schiedsgutachters
- BayObLG, 19.11.2001 - 4Z Sch 15/01
Zuständigkeitsregelung in Scheidvereinbarung
- OLG München, 29.10.2009 - 34 Sch 15/09
Schiedswesen - Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
- OLG München, 05.06.2007 - 34 SchH 2/07
Schiedswesen - Feststellung der Zulässigkeit des Schiedsverfahrens: Streitwert?
- OLG Jena, 08.08.2007 - 4 Sch 3/06
Schiedswesen - Überprüfung eines ausländischen Schiedsspruchs
- OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 Sch 2/00
Berücksichtigung des Einwandes der Aufrechnung im Verfahren der ...
- BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98
Mündliche Verhandlung zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
- OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 13 U 27/01
Schiedsverfahren - Auslegung einer Schiedsgerichtsvereinbarung
- OLG Brandenburg, 06.11.2003 - 8 Sch 3/03
Verfahrensrecht - Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches
- OLG Koblenz, 17.06.1999 - 2 Sch 2/99
Zulässigkeit des Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
- LAG Bremen, 18.07.2003 - AR 4/03
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches im arbeitsgerichtlichen Verfahren 109 ArbGG">...
Literatur im Internet zu § 1062 ZPO
Querverweise
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Nutzungsrechte
- § 36a (Schlichtungsstelle)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Schluß- und Übergangsbestimmungen
- § 173
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