Zivilprozessordnung
| Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
| Abschnitt 9 - Gerichtliches Verfahren (§§ 1062 - 1065) |
(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören.
(2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt wird oder wenn bei einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 in Betracht kommen.
(3) Der Vorsitzende des Zivilsenats kann ohne vorherige Anhörung des Gegners anordnen, dass der Antragsteller bis zur Entscheidung über den Antrag die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch betreiben oder die vorläufige oder sichernde Maßnahme des Schiedsgerichts nach § 1041 vollziehen darf. Die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch darf nicht über Maßnahmen zur Sicherung hinausgehen. Der Antragsgegner ist befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages, wegen dessen der Antragsteller vollstrecken kann, abzuwenden.
(4) Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist, können zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden.
Rechtsprechung zu § 1063 ZPO
71 Entscheidungen zu § 1063 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamm, 11.10.2006 - 8 Sch 5/06
Versäumnisurteil im Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruches
- BayObLG, 24.02.1999 - 4Z SchH 14/98
Kommen bei einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach ...
- BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98
Mündliche Verhandlung zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
- BayObLG, 25.08.2004 - 4Z Sch 13/04
Schiedsverfahren - Abwendungsbefugnis gegenüber einer Zwangsvollstreckung
- BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98
Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im ...
- BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03
Schiedsverfahren - Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO statthaft?
- OLG Koblenz, 27.11.2003 - 2 Sch 4/03
Rechtsfolgen der Säumnis im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung eines ...
- OLG München, 29.10.2009 - 34 Sch 15/09
Schiedswesen - Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
- OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 26 Sch 5/03
Verfahrensrecht - Aufrechnung gegen Titel aus Schiedsspruch im Antragsverfahren
- OLG Düsseldorf, 10.01.2003 - Sch (Kart) 1/02
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
Schiedswesen - Einrede des Scheingeschäfts
- OLG Düsseldorf, 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
- OLG München, 26.10.2010 - 34 SchH 2/10
Schiedswesen - Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens durch Anerkenntnis?
- BGH, 23.02.2006 - III ZB 50/05
Schiedswesen: Darf Schiedsgericht ohne Zuständigkeitsentscheidung entscheiden?
- OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
Schiedswesen - Keine Gehörsverletzung bei unerheblichen Beweisanträgen!
- OLG Köln, 15.02.2000 - 9 Sch 13/99
- OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 26 Sch 6/10
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach der Schiedsgerichtsordnung der ...
- OLG Köln, 17.10.2007 - 16 W 24/07
Unterbrechung des Vollstreckbarkeitsverfahrens durch ausländisches ...
- OLG Karlsruhe, 27.03.2006 - 9 Sch 2/05
Schiedswesen - Präklusion von Anerkennungsverweigerungsgründen
- OLG Naumburg, 19.05.2003 - 10 SchH 1/03
Schiedsverfahren - Rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters
- OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 Sch 2/00
Berücksichtigung des Einwandes der Aufrechnung im Verfahren der ...
Literatur im Internet zu § 1063 ZPO
Querverweise
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Nutzungsrechte
- § 36a (Schlichtungsstelle)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 24 II Nr. 3 (Aufnahme von Erklärungen) (zu § 1063 IV)
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