Zivilprozessordnung
Buch 11 - Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union (§§ 1067 - 1120) |
Abschnitt 1 - Zustellung nach der Verordnung (EU) 2020/1784 (§§ 1067 - 1071) |
(1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 1784/2020 zuständig:
(2) 1Für Zustellungen in der Bundesrepublik Deutschland ist als deutsche Empfangsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1784/2020 die Geschäftsstelle desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk das Schriftstück zugestellt werden soll. 2Die Landesregierungen können die Aufgaben der Empfangsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte durch Rechtsverordnung zuweisen.
(3) 1Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die Stelle, die in dem jeweiligen Land als deutsche Zentralstelle nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 1784/2020 zuständig ist. 2Die Aufgaben der Zentralstelle können in jedem Land nur einer Stelle zugewiesen werden.
(4) 1Zentralstelle des Bundes nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 1784/2020 ist das Bundesamt für Justiz. 2Es unterstützt bei Bedarf die zuständigen Behörden der Länder.
(5) Die Landesregierungen können die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 1 Nr. 2, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 einer obersten Landesbehörde übertragen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 24.06.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2022 | Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 24.06.2022 | |
17.06.2017 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts | 11.06.2017 | |
13.11.2008 | Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung | 30.10.2008 | |
01.01.2004 | Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz) | 04.11.2003 |
ermächtigungen § 1070Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen § 1071Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
Rechtsprechung zu § 1069 ZPO
22 Entscheidungen zu § 1069 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 03.11.2021 - 6 W 95/21
Zustellung im Parteibetrieb nach der EuZVO
- OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 883/18
Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland
- OLG Köln, 14.02.2022 - 15 W 3/22
- OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 2805/19
Twitter: Klausel "wir sind berechtigt, diese Bedingungen ggf. von Zeit zu Zeit zu ...
- OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 20 W 59/19
Kosten im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Abgabe einer ...
- OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 13 WF 131/18
Gerichtskosten in Unterhaltssachen mit Auslandsbezug: Notwendigkeit von ...
- OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 940/18
Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland
- OLG Dresden, 06.11.2018 - 4 W 917/18
Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland
- BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 190/10
Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis für Zustellungen durch Aufgabe zur Post
- KG, 06.03.2019 - 10 W 192/18
Zustellung von einstweiligen Verfügungen betreffs der Verhinderung eines ...
Querverweise
Auf § 1069 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 183 (Zustellung im Ausland)
- Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Zustellung nach der Verordnung (EU) 2020/1784
- § 1071 (Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen)
- Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Allgemeine Vorschriften
- § 1089 (Zustellung)