Zivilprozessordnung
| Buch 11 - Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union (§§ 1067 - 1086) |
| Abschnitt 4 - Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (§§ 1079 - 1086) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland (§§ 1082 - 1086) |
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
Literatur im Internet zu § 1082 ZPO
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