Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 2 - Parteien (§§ 50 - 127a) |
| Titel 7 - Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss (§§ 114 - 127a) |
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union gelten ergänzend die §§ 1076 bis 1078.
Rechtsprechung zu § 114 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 514 Entscheidungen zu § 114 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 4 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 114 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Datum - 4 Urteilsbesprechungen zu § 114 ZPO bei ibr-online
- BGH, Berufungsankündigung nach Berufungseinlegung, 22.1.02
§ 518 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 519 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), zur Abgrenzung zwischen unbedingter und (unzulässiger) bedingter Berufungseinlegung (im Zusammenhang mit einem PKH-Antrag, §§ 114, 119 I 1 ZPO, und der Absicht späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
- BGH, Verweisung auf Prozeßkostenvorschuß, 7.2.01 (NJW 2001, 1646)
§ 1360a IV BGB, ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß entspricht nicht der "Billigkeit", wenn die beabsichtigte Klage nach dem Maßstab des § 114 ZPO keine hinreichende Erfolgsaussicht hat;
§ 233 ZPO, zur Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist nach Ablehnung des PKH-Antrags
- BVerfG, für nichtig erklärtes Aufhebungsurteil, 7.4.00 (NJW 2000, 1936)
§ 114 ZPO, hinreichende Erfolgsaussicht ist grds. zu bejahen bei schwierigen Rechtsfragen, zu den Anforderungen an die Auseinandersetzung des Berufungsgerichts mit dem erstinstanzlichen Urteil
- BGH, Verfahrenskostenhilfe, 24.16.99 (NJW-RR 1999, 1419)
§§ 88, 82 MarkenG, §§ 114 ff ZPO, Prozeßkostenhilfe auch im markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren;
§ 83 III Nr. 6 MarkenG
- BGH, Berufungseinlegung unter Bedingung der Prozeßkostenhilfegewährung, 24.6.99 (NJW 1999, 2823)
§ 518 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 519 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), unter einer Bedingung eingelegte Berufung ist unzulässig, zur Abgrenzung zwischen einer (unzulässigen) bedingten Berufungseinlegung und einer Ankündigung einer späteren Berufungseinlegung;
§§ 114, 119 I 1 ZPO, eine Partei kann eine Berufung auch nachträglich (im Wege der Wiedereinsetzung, § 233 ZPO, in die versäumte Berufungsfrist, § 516 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, jetzt § 517 ZPO <Fassung ab 1.1.02>) einlegen, wenn sie PKH beantragt hat und nicht mit einer Ablehnung des Antrags mangels Bedürftigkeit rechnen mußte, dies gilt auch dann, wenn sie - unzulässigerweise - gleichzeitig mit dem PKH-Antrag eine bedingte Berufung eingelegt hatte
- BGH, Antrag auf PKH und Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, 24.6.99 (NJW 1999, 3271)
§ 519 II 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 520 II 1 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), Wiedereinsetzung (§ 233 ZPO), wenn der Berufungskläger die Berufungsbegründungsfrist versäumt hat, weil sein PKH-Antrag (§§ 114, 119 I 1 ZPO) noch nicht beschieden wurde;
§ 233 ZPO, grds. darf der Berufungskläger nicht darauf vertrauen, daß seinem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist (§ 519 II 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 520 II 2, 3 ZPO <Fassung ab 1.1.02>) stattgegeben wird (Ausnahme: Mittellosigkeit und darauf gestützter Prozeßkostenhilfeantrag)
- BVerfG, erfolgreiche Revision unter Ablehnung von Prozeßkostenhilfe, 7.5.97 (NJW 1997, 2745)
Art. 3 GG, § 114 ZPO, im Prozeßkostenhilfeverfahren ist eine eng begrenzte Beweisantizipation verfassungsrechtlich zulässig, ein Rechtsmittelgericht darf PKH verweigern, wenn das Rechtsmittel selbst zwar erfolgreich ist (hier: wegen eines Verfahrensfehlers), in der Sache jedoch die Klage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat
- BVerfG, 8 Jahre Nichtanpassung der gesetzlichen Tabellengrenzwerte, 16.4.88 (BVerfGE 78, 104)
§§ 114, 115 ZPO, Ratenbemessung ist mit Sozialstaatsprinzip und Gleichheitssatz vereinbar
Literatur im Internet zu § 114 ZPO
- Prozesskostenhilfe und Verbraucherinsolvenzverfahren
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren erhält seinen Sinn im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren erst durch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Schuldner in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren aufzubringen. Einem insolventen Schuldner wird dies naturgemäß nicht leicht fallen. In dem Aufsatz wird deshalb die Frage untersucht, ob dem Schuldner Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO gewährt werden kann.
Hinweis: Das Thema hat heute nur noch rechtsgeschichtliche Bedeutung, nachdem die Insolvenzordnung inzwischen um eine Spezialregelung ergänzt wurde (§ 4a InsO).
über delegibus.com - Ein Armutszeugnis für das Armenrecht
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Der Aufsatz zeigt anhand einer unzutreffenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, dass auch nach einer sich an das Prozesskostenhilfeverfahren anschließenden Verfassungsbeschwerde noch Wiedereinsetzung in eine dadurch versäumte Rechtsmittelfrist möglich ist.
über delegibus.com - Auswirkungen des Entwurfs des Bundesrates zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKH BegrenzG) auf das familiengerichtliche Verfahren
von RiAG Harald Vogel
Forum Familienrecht 3/2007, S. 89-93
über www.forum-familienrecht.de - Prozesskostenvorschuss im Familienrecht
von VRiOLG Dieter Büte
Forum Familienrecht 6/2004, S. 272-275
über www.forum-familienrecht.de - Die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei Streitgenossenschaft
von Dr. Martin Notthoff
AnwBl 1996, 611
über www.anwaltverein.de - § 114 ZPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 114 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- ZPO
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
- § 116 (Partei kraft Amtes; juristische Person; parteifähige Vereinigung)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Eintragungsverfahren
- § 24 (Verfahrenskostenhilfe)
- Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG)
- Gestaltung des Jugendstrafvollzuges
- Rechtsbehelfe
- § 111 II (Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften) (zu §§ 114 ff)
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Vollstreckung
- Art. 50 (zu §§ 114 ff)
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Anerkennung und Vollstreckung
- Vollstreckung
- Art. 44 I (zu §§ 114 ff)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 4a ff (Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens) (zu §§ 114 ff)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 11a III (Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozeßkostenhilfe) (zu §§ 114 ff)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 14 (zu §§ 114 ff)
- Beratungshilfegesetz (BerHG)
- § 1 II (zu §§ 114 ff)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 172 III 2 (zu §§ 114 ff)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Kosten und Vollstreckung
- Kosten
- § 166 (zu §§ 114 ff)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Kosten und Vollstreckung
- Kosten
- § 142 I (zu §§ 114 ff)
- Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
- Anfechtung von Justizverwaltungsakten
- § 29 III (zu §§ 114 ff)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Vorschuss und Vorauszahlung
- § 14 Nr. 1 (Ausnahmen von der Abhängigmachung) (zu §§ 114 ff)
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Das Amt des Notars
- Ausübung des Amtes
- § 17 II (zu §§ 114 ff)
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