Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| Titel 1 - Mündliche Verhandlung (§§ 128 - 165) |
Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
| 1. | die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen; | |
| 2. | die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt; | |
| 3. | die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse; | |
| 4. | die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners; | |
| 5. | die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel; | |
| 6. | die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie. |
Rechtsprechung zu § 130 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 56 Entscheidungen zu § 130 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 6 Urteilsbesprechungen zu § 130 ZPO bei ibr-online
- BFH, mit Haftbefehl gesuchter Kläger, 19.10.00 (NJW 2001, 1158)
§ 65 I FGO (Hinweis: vgl. auch § 130 Nr. 1 ZPO), ausnahmsweise keine Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, wenn der Kläger dadurch der Gefahr der Verhaftung ausgesetzt wäre, Art. 19 IV GG
- GemSOGB, Computerfax, 5.4.00 (BGHZ 144, 160)
§ 519 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 130 Nr. 6 ZPO, formwirksame Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes mit eingescannter Unterschrift;
(Hinweis: die Entscheidung betrifft § 130 Nr. 6 ZPO i.d.F. vor Änderung durch das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr" vom 13.7.2001)
- BGH, Computerfax [Vorlagebeschluß], 29.9.98 (NJW 1998, 3649)
§ 130 Nr. 6 ZPO aF, bestimmende Schriftsätze als Computerfax mit eingescannter Unterschrift?
Literatur im Internet zu § 130 ZPO
- Anwaltshaftung und Kommunikationstechnik
von RA Dr. Jürgen Wolters (Aufsatz, PDF-Format)
VersR 2007, 738 ff.
über www.bld.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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