Zivilprozessordnung

   Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)   
   Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252)   
   Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 195)   
   Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen (§§ 166 - 190)   
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Zustellung

(1) Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form.

(2) Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet ist, sind von Amts wegen zuzustellen, soweit nicht anderes bestimmt ist.

Rechtsprechung zu § 166 ZPO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Zustellung ins Krankenhaus, 31.10.00 (BGHZ 145, 358) 
    § 270 III ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 167 ZPO), "demnächst" ist nicht rein zeitlich zu verstehen, maßgeblich ist die Frage, ob die Verzögerung ausschließlich im gerichtlichen Geschäftsbetrieb begründet ist (auch mehrmonatige Verzögerungen schaden nicht);
    § 253 II Nr. 1 ZPO, "ladungsfähige Anschrift" muß nicht zwingend die Wohnanschrift sein, §§ 170 I, 180 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun §§ 166, 177 ZPO), Arbeitsstelle genügt, wenn die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe besteht (Risiko des Scheiterns der Zustellung trägt der Kläger);
    § 852 II BGB <Fassung bis 31.12.01>, weiter Begriff der "Verhandlungen" (vgl. nunmehr § 203 BGB <Fassung ab 1.1.02>)

Literatur im Internet zu § 166 ZPO

Querverweise

Auf § 166 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
    Markengesetz (MarkenG)
      Verfahren in Markenangelegenheiten
        Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
          § 88 (Anwendung weiterer Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 166 ZPO:
    ZPO
      Allgemeine Vorschriften
        Verfahren
          Verfahren bei Zustellungen
            Zustellungen auf Betreiben der Parteien
              § 195 I 2 (Zustellung von Anwalt zu Anwalt) (zu §§ 166 ff)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 270 I (Zustellung; formlose Mitteilung) (zu §§ 166 ff)
          Urteil
            § 317 I 1 (Urteilszustellung und -ausfertigung) (zu §§ 166 ff)
            § 329 II 2 (Beschlüsse und Verfügungen) (zu §§ 166 ff)
     
      Rechtsmittel
        Berufung
          § 521 (Zustellung der Berufungsschrift und -begründung) (zu §§ 166 ff)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten
          § 37 I (zu §§ 166 ff)

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