Zivilprozessordnung

   Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)   
   Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252)   
   Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 195)   
   Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen (§§ 166 - 190)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 167
Rückwirkung der Zustellung

Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.

Rechtsprechung zu § 167 ZPO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Zustellung ins Krankenhaus, 31.10.00 (BGHZ 145, 358) 
    § 270 III ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 167 ZPO), "demnächst" ist nicht rein zeitlich zu verstehen, maßgeblich ist die Frage, ob die Verzögerung ausschließlich im gerichtlichen Geschäftsbetrieb begründet ist (auch mehrmonatige Verzögerungen schaden nicht);
    § 253 II Nr. 1 ZPO, "ladungsfähige Anschrift" muß nicht zwingend die Wohnanschrift sein, §§ 170 I, 180 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun §§ 166, 177 ZPO), Arbeitsstelle genügt, wenn die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe besteht (Risiko des Scheiterns der Zustellung trägt der Kläger);
    § 852 II BGB <Fassung bis 31.12.01>, weiter Begriff der "Verhandlungen" (vgl. nunmehr § 203 BGB <Fassung ab 1.1.02>)

  • BGH, Zustellungsverzögerung wegen fehlenden Kostenvorschusses, 27.5.93 (NJW 1993, 2320)
    § 270 III ZPO aF (§ 167 ZPO <Fassung ab 1.7.02>),

Literatur im Internet zu § 167 ZPO

Querverweise

Auf § 167 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
    ZPO
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Verfahren vor den Landgerichten
          Verfahren bis zum Urteil
            § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit)
     
      Verfahren in Familiensachen
        Verfahren über den Unterhalt
          Vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
            § 647 (Maßnahmen des Gerichts)
    Markengesetz (MarkenG)
      Verfahren in Markenangelegenheiten
        Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
          § 88 (Anwendung weiterer Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 167 ZPO:
    ZPO
      Mahnverfahren
        § 691 II (Zurückweisung des Mahnantrags)
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Allgemeiner Teil
        Verjährung
          Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
            § 204 I Nr. 1 (Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 291 (Prozesszinsen)
            § 292 (Haftung bei Herausgabepflicht)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Ungerechtfertigte Bereicherung
            § 818 IV (Umfang des Bereicherungsanspruchs)
     
      Sachenrecht
        Eigentum
          Ansprüche aus dem Eigentum
            § 987 (Nutzungen nach Rechtshängigkeit)
            § 989 (Schadensersatz nach Rechtshängigkeit)
            § 994 II (Notwendige Verwendungen)

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