Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 195) |
| Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen (§§ 166 - 190) |
Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
Rechtsprechung zu § 167 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 107 Entscheidungen zu § 167 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 9 Urteilsbesprechungen zu § 167 ZPO bei ibr-online
- BGH, Zustellung ins Krankenhaus, 31.10.00 (BGHZ 145, 358)
§ 270 III ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 167 ZPO), "demnächst" ist nicht rein zeitlich zu verstehen, maßgeblich ist die Frage, ob die Verzögerung ausschließlich im gerichtlichen Geschäftsbetrieb begründet ist (auch mehrmonatige Verzögerungen schaden nicht);
§ 253 II Nr. 1 ZPO, "ladungsfähige Anschrift" muß nicht zwingend die Wohnanschrift sein, §§ 170 I, 180 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun §§ 166, 177 ZPO), Arbeitsstelle genügt, wenn die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe besteht (Risiko des Scheiterns der Zustellung trägt der Kläger);
§ 852 II BGB <Fassung bis 31.12.01>, weiter Begriff der "Verhandlungen" (vgl. nunmehr § 203 BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- BGH, Zustellungsverzögerung wegen fehlenden Kostenvorschusses, 27.5.93 (NJW 1993, 2320)
§ 270 III ZPO aF (§ 167 ZPO <Fassung ab 1.7.02>),
Literatur im Internet zu § 167 ZPO
- Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug - Zuständigkeit, Zustellung, Vollstreckung von RA Dr. Peter-Andreas Brand (Aufsatz)
Der Beitrag zeigt aktuelle Probleme auf, die sich in der Praxis des europäischen Zivilprozesses zeigen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Zuständigkeit, der Zustellung und der Zwangsvollstreckung. Dabei rühren die praktischen Probleme nach Meinung des Autors mitunter an den Kernbestand der Rechtsstaatlichkeit.
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Querverweise
Auf § 167 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Allgemeine Vorschriften
- § 15 (Bekanntgabe; formlose Mitteilung)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Unterhaltssachen
- Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- § 251 (Maßnahmen des Gerichts)
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- § 27 (Verfahrensgrundsätze)
- Markengesetz (MarkenG)
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- § 88 (Anwendung weiterer Vorschriften)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 204 I Nr. 1 (Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 818 IV (Umfang des Bereicherungsanspruchs)
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