Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 195) |
| Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen (§§ 166 - 190) |
(1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt
| 1. | durch Einschreiben mit Rückschein, soweit auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen Schriftstücke unmittelbar durch die Post übersandt werden dürfen, | |
| 2. | auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die Behörden des fremden Staates oder durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Bundes, die in diesem Staat residiert, oder | |
| 3. | auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch das Auswärtige Amt an einen Deutschen, der das Recht der Immunität genießt und zu einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehört. |
(2) Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 1 Nr. 1 genügt der Rückschein. Die Zustellung nach den Nummern 2 und 3 wird durch ein Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen.
(3) Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 160 S. 37) bleiben unberührt. Für die Durchführung gelten § 1068 Abs. 1 und § 1069 Abs. 1.
Rechtsprechung zu § 183 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 5 Entscheidungen zu § 183 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 183 ZPO bei ibr-online
- BGH, Briefeinwurfbestätigung durch Senior Master Dept., 13.11.01 (NJW 2002, 521)
§ 418 I ZPO gilt auch für eine ausländische Urkunde gem. § 202 II ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 183 II 2 ZPO);
Zustellung nach § 175 I 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02> ist keine Zustellung im Ausland, sondern eine fingierte Zustellung im Inland (mit der Folge, daß § 339 II ZPO nicht anwendbar ist)
Literatur im Internet zu § 183 ZPO
- Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug - Zuständigkeit, Zustellung, Vollstreckung von RA Dr. Peter-Andreas Brand (Aufsatz)
Der Beitrag zeigt aktuelle Probleme auf, die sich in der Praxis des europäischen Zivilprozesses zeigen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Zuständigkeit, der Zustellung und der Zwangsvollstreckung. Dabei rühren die praktischen Probleme nach Meinung des Autors mitunter an den Kernbestand der Rechtsstaatlichkeit.
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Querverweise
Auf § 183 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- ZPO
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 184 (Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post)
- Markengesetz (MarkenG)
- Verfahren in Markenangelegenheiten
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- § 88 (Anwendung weiterer Vorschriften)
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