Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
| Titel 2 - Gerichtsstand (§§ 12 - 37) |
In dem dinglichen Gerichtsstand kann mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Schuldklage, mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld die Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit, mit der Klage auf Anerkennung einer Reallast die Klage auf rückständige Leistungen erhoben werden, wenn die verbundenen Klagen gegen denselben Beklagten gerichtet sind.
Rechtsprechung zu § 25 ZPO
20 Entscheidungen zu § 25 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 07.07.2009 - VI ZR 278/08
Verfahrensrecht - Keine Umgehung des Schlichtungsverfahrens durch Klagehäufung
Zum selben Verfahren:
- LG Passau, 25.09.2008 - 1 S 74/08
Schiedswesen - Schlichtungsverfahren auch bei objektiver Klagehäufung
- LG Passau, 25.09.2008 - 1 S 74/08
- BGH, 08.07.2008 - VI ZR 221/07
Verfahrensrecht - Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit bei Gütestellen
- OLG Köln, 18.08.2008 - 19 W 24/08
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- BGH, 21.11.1996 - VII ZR 187/95
Zurückweisung der Aufgliederung eines Klageantrags in der Berufungsinstanz
- LAG Köln, 28.07.2005 - 6 Ta 192/05
örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, außerordentliche Beschwerde
- BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach ...
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
- OLG Jena, 20.12.2004 - 6 U 657/04
Neues Verteidigungsmittel; Berufungsbegründung; Beschlussverfahren
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