Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| Titel 5 - Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 - 252) |
(1) Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht, so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden.
(2) Ein Urteil nach Lage der Akten darf nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist. Es darf frühestens in zwei Wochen verkündet werden. Das Gericht hat der nicht erschienenen Partei den Verkündungstermin formlos mitzuteilen. Es bestimmt neuen Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn die Partei dies spätestens am siebenten Tag vor dem zur Verkündung bestimmten Termin beantragt und glaubhaft macht, dass sie ohne ihr Verschulden ausgeblieben ist und die Verlegung des Termins nicht rechtzeitig beantragen konnte.
(3) Wenn das Gericht nicht nach Lage der Akten entscheidet und nicht nach § 227 vertagt, ordnet es das Ruhen des Verfahrens an.
Rechtsprechung zu § 251a ZPO
133 Entscheidungen zu § 251a ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- ArbG Köln, 08.03.2013 - 2 Ca 4314/12
Entscheidung nach Lage der Akten; Aktenlage; mündliche Verhandlung; Säumnis
- BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07
Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit
- LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11
Entscheidung nach Lage der Akten, Zurückverweisung, Mobbing, Straining, ...
- OLG Celle, 10.11.2010 - 10 UF 222/10
Versorgungsausgleich: Anwendbares Recht bei Einleitung des ...
- ArbG Köln, 02.09.2011 - 2 Ca 2969/11
Aktenlageentscheidung; mündliche Verhandlung
- LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10
Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Herford, 19.05.2010 - 2 Ca 1712/09
Entscheidung nach Lage der Akten im ersten Kammertermin möglich; zum ...
- ArbG Herford, 19.05.2010 - 2 Ca 1712/09
- OLG München, 25.07.1989 - 16 UF 1141/89
- LAG Düsseldorf, 19.12.2012 - 7 Sa 603/12
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Literatur im Internet zu § 251a ZPO
- § 251a ZPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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