Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49) |
| Titel 2 - Gerichtsstand (§§ 12 - 37) |
In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks oder hinsichtlich der Entschädigung wegen Enteignung eines Grundstücks erhoben werden.
Rechtsprechung zu § 26 ZPO
46 Entscheidungen zu § 26 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10
Immobilien - Wegerecht beeinhaltet Geh- und Fahrrecht!
- OLG Stuttgart, 03.12.1998 - 2 AR 6/98
- BGH, 21.09.2009 - II ZR 250/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit einer ...
- OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09
Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamen besonderen Gerichtsstand
- OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 4 U 2/09
Örtliche Zuständigkeit für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein ...
- LG Mainz, 15.05.2002 - 3 S 74/02
Eine Schriftsatzfrist, die über den 31.12.2001 hinausgeht, verschiebt nicht den ...
- BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04
Verfahrensrecht - Unanfechtbarkeit der Berufungszurückweisung verfassungsmäßig
- BGH, 20.04.2005 - IV ZR 117/04
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des ...
- OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02
Zigarettenschmuggel in das Zollgebiet der EU: Entstehen der Zollschuld
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht