Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
Als eine Änderung der Klage ist es nicht anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrundes
| 1. | die tatsächlichen oder rechtlichen Anführungen ergänzt oder berichtigt werden; | |
| 2. | der Klageantrag in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird; | |
| 3. | statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später eingetretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird. |
Rechtsprechung zu § 264 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 162 Entscheidungen zu § 264 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 6 Urteilsbesprechungen zu § 264 ZPO bei ibr-online
- BGH, "komplette Überarbeitung der Buchführung", 22.4.99
§§ 253 II Nr. 2, 264 Nr. 1 ZPO, (hier:) keine verschiedenen Streitgegenstände bei Herleitung einer Steuerberatervergütung erst aus § 35 III StBGebV, dann aus § 25 II StBGebV
- BGH, "Anschlußberufung auf Anschlußberufung", 25.11.93 (NJW 1994, 944)
§ 523 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung kann zur Klageerweiterung genutzt werden;
Übergang von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch und umgekehrt unterfällt § 264 Nr. 2 ZPO;
§ 521 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 524 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), Anschlußberufung setzt keine Beschwer voraus
Literatur im Internet zu § 264 ZPO
Querverweise
Auf § 264 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Amtsgerichten
- § 506 (Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Vorschuss und Vorauszahlung
- § 12 I 2 (Verfahren nach der Zivilprozessordnung) (zu § 264 Nr. 2, 3)
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 264 ZPO bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (3)
Eigene Frage stellen