Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen; § 277 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Wird das Verfahren in dem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung nicht abgeschlossen, so trifft das Gericht alle Anordnungen, die zur Vorbereitung des Haupttermins noch erforderlich sind.
(3) Das Gericht setzt in dem Termin eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung, wenn der Beklagte noch nicht oder nicht ausreichend auf die Klage erwidert hat und ihm noch keine Frist nach Absatz 1 Satz 1 gesetzt war.
(4) Das Gericht kann dem Kläger in dem Termin oder nach Eingang der Klageerwiderung eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende die Frist setzen.
Rechtsprechung zu § 275 ZPO
164 Entscheidungen zu § 275 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 26.08.2008 - V ZR 184/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- OLG Köln, 28.05.1999 - 19 U 153/98
Fristsetzung Stellungnahme Klageerwiderung
- OLG Koblenz, 13.08.2010 - 5 U 496/10
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Klageerwiderungsfrist
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 21.09.2010 - 5 U 496/10
Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ...
- OLG Koblenz, 21.09.2010 - 5 U 496/10
- LG Saarbrücken, 16.12.2009 - 5 S 16/09
Wohnungseigentum - Vollstreckung der Auskunftspflicht bei Verwalterwechsel
- BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82
Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen ...
- BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
- BAG, 28.11.1966 - 5 AZR 190/66
- BGH, 29.09.1993 - XII ARZ 23/93
Rechtsfolgen der nicht vom Richter angeordneten Zustellung einer Klage; Zeitpunkt ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 275 ZPO
- § 275 ZPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schriftsatzfrist
Früher erster Termin - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
- Erkenntnisverfahren
- § 1100 (Mündliche Verhandlung)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- § 46 (Grundsatz)
- ZPO
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug