Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen. Ist die Zustellung der Klage im Ausland vorzunehmen, so bestimmt der Vorsitzende die Frist nach Satz 1.
(2) Mit der Aufforderung ist der Beklagte über die Folgen einer Versäumung der ihm nach Absatz 1 Satz 1 gesetzten Frist sowie darüber zu belehren, dass er die Erklärung, der Klage entgegentreten zu wollen, nur durch den zu bestellenden Rechtsanwalt abgeben kann. Die Belehrung über die Möglichkeit des Erlasses eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 hat die Rechtsfolgen aus den §§ 91 und 708 Nr. 2 zu umfassen.
(3) Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen.
Rechtsprechung zu § 276 ZPO
566 Entscheidungen zu § 276 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
- BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
Verfahrensrecht - Verbot der "Überbeschleunigung" in Arzthaftungssache
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist ...
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 46/10
- OLG Nürnberg, 22.05.2002 - 3 W 1144/02
Zur Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnis nach Ablauf der Notfrist des § ...
- OLG Düsseldorf, 28.07.2008 - 21 W 9/08
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis bei Zug-um-Zug-Leistung
- OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 27/09
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 28/09
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Kostenfolge eines nach Ablauf der Frist ...
- OLG Saarbrücken, 20.02.2009 - 5 W 28/09
- OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 11 W 75/03
Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren
- OLG Brandenburg, 16.10.2006 - 6 W 193/06
Kostenentscheidung: Anerkenntnis außerhalb der im schriftlichen Vorverfahren ...
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Querverweise
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- Verfahren vor den Amtsgerichten
- § 499 (Belehrungen)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- § 46 (Grundsatz)