Zivilprozessordnung

   Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)   
   Abschnitt 1 - Gerichte (§§ 1 - 49)   
   Titel 2 - Gerichtsstand (§§ 12 - 37)   
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Textdarstellung

  

§ 29c
Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte

(1) 1Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für Klagen gegen den Verbraucher ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die bei dem Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) § 33 Abs. 2 findet auf Widerklagen der anderen Vertragspartei keine Anwendung.

(4) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zulässig für den Fall, dass der Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.07.2018 (BGBl. I S. 1151), in Kraft getreten am 01.11.2018 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.11.2018
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage12.07.2018BGBl. I S. 1151
13.06.2014
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung20.09.2013BGBl. I S. 3642
01.01.2002Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts26.11.2001BGBl. I S. 3138
§ 12Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff § 13Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes § 14(weggefallen) § 15Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche § 16Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen § 17Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen § 18Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus § 19Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz § 19aAllgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters § 19bAusschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungs-
bezogenen Klagen; Verordnungs-
ermächtigung
§ 20Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts § 21Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung § 22Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft § 23Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands § 23a(weggefallen) § 24Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand § 25Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges § 26Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen § 27Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft § 28Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft § 29Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts § 29aAusschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen § 29b(weggefallen) § 29cBesonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte § 30Gerichtsstand bei Beförderungen § 30aGerichtsstand bei Bergungsansprüchen § 31Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung § 32Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung § 32aAusschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung § 32bAusschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarkt-
informationen
§ 32c(weggefallen) § 33Besonderer Gerichtsstand der Widerklage § 34Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses § 35Wahl unter mehreren Gerichtsständen § 35a(weggefallen) § 36Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit § 37Verfahren bei gerichtlicher Bestimmung
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