Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
1Das Gericht vertagt die Verhandlung über den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten, wenn es dafür hält, dass die von dem Vorsitzenden bestimmte Einlassungs- oder Ladungsfrist zu kurz bemessen oder dass die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. 2Die nicht erschienene Partei ist zu dem neuen Termin zu laden.
entscheidung § 336Rechtsmittel bei Zurückweisung § 337Vertagung von Amts wegen § 338Einspruch § 339Einspruchsfrist § 340Einspruchsschrift § 340aZustellung der Einspruchsschrift § 341Einspruchsprüfung § 341aEinspruchstermin § 342Wirkung des zulässigen Einspruchs § 343Entscheidung nach Einspruch § 344Versäumniskosten § 345Zweites Versäumnisurteil § 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs § 347Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
Rechtsprechung zu § 337 ZPO
224 Entscheidungen zu § 337 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen ...
- BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15
Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Duisburg, 25.02.2015 - 1 O 240/14
Vertagung einer Verhandlung von Amts wegen
- OLG Düsseldorf, 25.05.2015 - 24 W 24/15
Zulässigkeit der Vertagung des Rechtsstreits wegen Nichtverhandelns der beklagten ...
- LG Duisburg, 25.02.2015 - 1 O 240/14
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23
Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.09.2023 - IX ZR 219/22
Arbeitsunfähig ≠ verhandlungsunfähig!
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 15.11.2022 - 5 U 4518/19
Zweites Versäumnisurteil, Terminsverlegungsantrag, Ablehnungsgesuch, ...
- OLG München, 15.11.2022 - 5 U 4518/19
- KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16
Versäumnisurteil: Unverschuldete Säumnis des Prozessbevollmächtigten
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 3679/15
Antrag auf Urteilsergänzung
Querverweise
Auf § 337 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 227 (Säumnis eines Beteiligten)
Redaktionelle Querverweise zu § 337 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 274 III (Ladung der Parteien; Einlassungsfrist)