Rechtsprechung zu § 342 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 6 Entscheidungen zu § 342 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 342 ZPO bei ibr-online
- BGH, Zweites Versäumnisurteil, 6.5.99 (BGHZ 141, 351)
§§ 342, 345 ZPO, § 513 II ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 514 II ZPO <Fassung ab 1.1.02>), keine erneute Schlüssigkeitsprüfung bei zweiter Säumnis ("technisches zweites Versäumnisurteil"), Berufung kann deshalb nicht auf fehlende Schlüssigkeit der Klage gestützt werden
Literatur im Internet zu § 342 ZPO
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