Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 8 - Beweis durch Sachverständige (§§ 402 - 414) |
(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, soll das Gericht dem Sachverständigen eine Frist setzen, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat.
(2) Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden. Im Falle wiederholter Fristversäumnis kann das Ordnungsgeld in der gleichen Weise noch einmal festgesetzt werden. § 409 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Das Gericht kann das Erscheinen des Sachverständigen anordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere.
(4) Die Parteien haben dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Einwendungen gegen das Gutachten, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen zu dem schriftlichen Gutachten mitzuteilen. Das Gericht kann ihnen hierfür eine Frist setzen; § 296 Abs. 1, 4 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 411 ZPO
1.028 Entscheidungen zu § 411 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Bauträger - Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen
Zum selben Verfahren:
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Verspätete Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ...
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- BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10
Verfahrensrecht - Beauftragung eines anderen Sachverständigen in Berufung
- OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09
Selbständiges Beweisverfahren - Ablauf der Stellungsnahmefrist zu Gutachten
- OLG Celle, 15.08.2005 - 4 W 165/05
Selbständiges Beweisverfahren - Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
- BGH, 14.05.2009 - IX ZB 40/08
Erforderlichkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme nach einem Richterwechsel
- KG, 14.06.2007 - 20 U 5/06
Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines ergänzenden Vortrags oder eines ...
- BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur ...
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 256/05
Sachverständige - Echtheit eines Schriftzuges
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