Rechtsprechung zu § 416 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 42 Entscheidungen zu § 416 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 5 Urteilsbesprechungen zu § 416 ZPO bei ibr-online
- BGH, Vernichtung der mikroverfilmten Vertragsurkunde, 21.6.00
§ 416 ZPO, § 242 BGB, Treuwidrigkeit der Berufung auf Beweisfälligkeit bei deren - und sei es auch nicht schuldhaften - Herbeiführung durch den Gegner des Beweisführers (vgl. auch § 444 ZPO und § 371 III ZPO in der seit 1.1.02 geltenden Fassung);
Unanwendbarkeit von § 2 II 2 VVG bei Rückwärtsversicherung, Zeitpunkt der Antragsstellung bei Einschaltung eines Vermittlers, Abgrenzung Versicherungsmakler - Versicherungsagent
- BGH, Nebenschrift, 21.1.92 (NJW 1992, 829)
§§ 416, 440 II ZPO, links neben dem Text stehender Namenszug ist keine Unterschrift;
Fotokopie ist keine Urkunde
- BGH, Blanko-"Oberschrift", 20.11.90 (BGHZ 113, 48)
"Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 II ZPO;
keine Rechtsscheinshaftung für abredewidrig ausgefülltes Blankett im Falle einer "Oberschrift"
- BGH, gestempelte Einzahlungsquittung, 28.9.87 (NJW-RR 1988, 881)
§ 368 BGB, §§ 286, 416 ZPO, Beweiskraft einer Bankquittung, Anforderungen an den Beweis der Unrichtigkeit bei angeblichem Irrtum des Schalterangestellten
- BGH, angeblich gefälschte Generalvollmacht, 16.11.79 (NJW 1980, 1047)
§ 891 BGB, zur Beweislast bei der Behauptung, eine Belastung des Grundstücks sei materiell-rechtlich nicht wirksam zustande gekommen, negative Feststellungsklage, § 256 ZPO;
§§ 416, 418, 435, 440 II ZPO, notariell beglaubigte Fotokopie einer Privaturkunde mit notariellem Beglaubigungsvermerk, Vermutung der Echtheit nur bei Vorlegung des Originals gem. § 420 ZPO
- BGH, Dorftestament, 4.4.62 (BGHZ 37, 79)
§§ 330, 331 II ZPO, Versäumnisurteil in der Revisionsinstanz, stillschweigender Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils;
Auffangfunktion des § 416 ZPO, Privaturkunden sind alle nicht öffentlichen Urkunden (auch Urkunden, die wegen eines Formmangels keine öffentlichen sind), Beweiskraft betrifft die Erklärungsabgabe;
§§ 2238, 2242, 2249 BGB
Literatur im Internet zu § 416 ZPO
- § 416 ZPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 416 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 126 (Schriftform)
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