Zivilprozessordnung

   Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510b)   
   Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a)   
   Titel 11 - Abnahme von Eiden und Bekräftigungen (§§ 478 - 484)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift §§ 456 - 477

(weggefallen)

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