(1) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt.
(2) Die Berufungsschrift muss enthalten:
| 1. | die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird; | |
| 2. | die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde. |
(3) Mit der Berufungsschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden.
(4) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Berufungsschrift anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 519 ZPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 162 Entscheidungen zu § 519 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 519 ZPO bei ibr-online
- BGH, Berufungsankündigung nach Berufungseinlegung, 22.1.02
§ 518 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 519 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), zur Abgrenzung zwischen unbedingter und (unzulässiger) bedingter Berufungseinlegung (im Zusammenhang mit einem PKH-Antrag, §§ 114, 119 I 1 ZPO, und der Absicht späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
- BGH, Berufungseinlegung unter Bedingung der Prozeßkostenhilfegewährung, 24.6.99 (NJW 1999, 2823)
§ 518 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 519 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), unter einer Bedingung eingelegte Berufung ist unzulässig, zur Abgrenzung zwischen einer (unzulässigen) bedingten Berufungseinlegung und einer Ankündigung einer späteren Berufungseinlegung;
§§ 114, 119 I 1 ZPO, eine Partei kann eine Berufung auch nachträglich (im Wege der Wiedereinsetzung, § 233 ZPO, in die versäumte Berufungsfrist, § 516 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, jetzt § 517 ZPO <Fassung ab 1.1.02>) einlegen, wenn sie PKH beantragt hat und nicht mit einer Ablehnung des Antrags mangels Bedürftigkeit rechnen mußte, dies gilt auch dann, wenn sie - unzulässigerweise - gleichzeitig mit dem PKH-Antrag eine bedingte Berufung eingelegt hatte
Literatur im Internet zu § 519 ZPO
- Berufung in Familiensachen - Entwicklungen seit der ZPO-Reform 2002
von RiOLG Dr. Frank Klinkhammer
Forum Familienrecht 6/2003, S. 225-232
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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