(1) Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift bei dem Berufungsgericht.
(2) Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Berufungsbeklagte auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist. Sie ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung. Diese Frist gilt nicht, wenn die Anschließung eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (§ 323) zum Gegenstand hat.
(3) Die Anschlussberufung muss in der Anschlussschrift begründet werden. Die Vorschriften des § 519 Abs. 2, 4 und des § 520 Abs. 3 sowie des § 521 gelten entsprechend.
(4) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird.
Rechtsprechung zu § 524 ZPO
- 36 Entscheidungen zu § 524 ZPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Urteilsbesprechungen zu § 524 ZPO bei ibr-online
- BGH, Gymnasiumserweiterung im Landschaftsschutzgebiet, 21.12.00 (NJW 2001, 1285)
§§ 259, 260 ZPO, Zulässigkeit von "unechten Eventualanträgen" (über einen Zweitantrag soll nur entschieden werden, wenn der Hauptantrag Erfolg hat) bei Vorverträgen;
§ 521 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 524 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), Zulässigkeit einer hilfsweisen Anschlußberufung (für den Fall, daß die Berufung Erfolg hat)
- BGH, "Anschlußberufung auf Anschlußberufung", 25.11.93 (NJW 1994, 944)
§ 523 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung kann zur Klageerweiterung genutzt werden;
Übergang von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch und umgekehrt unterfällt § 264 Nr. 2 ZPO;
§ 521 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 524 ZPO <Fassung ab 1.1.02>), Anschlußberufung setzt keine Beschwer voraus
Literatur im Internet zu § 524 ZPO
- Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer: Änderungsvorschläge zum Zivilprozessreformgesetz
von ZPO/GVG-Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer
Stand: April 2003 - Die Anschlussberufung im Unterhaltsprozess - neuere gesetzliche Entwicklungen und Reformaussichten
von RiOLG Dr. Frank Klinkhammer
Forum Familienrecht 3/2006, S. 95-98
über www.forum-familienrecht.de - Berufung in Familiensachen - Entwicklungen seit der ZPO-Reform 2002
von RiOLG Dr. Frank Klinkhammer
Forum Familienrecht 6/2003, S. 225-232
über www.forum-familienrecht.de - ZPO-Reform - Berufungsverfahren
von VRiOLG a.D. Horst Luthin
Forum Familienrecht 1/2002, S. 2-4
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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